Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 01.12.2022

 Allgemeines

Für unsere Lieferungen gelten nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen.

Angebote des Lieferanten sind freibleibend. Schriftliche Vereinbarungen sind verbindlich, sofern sie von uns bestätigt sind. Mit der Bestellung von Waren oder Mietequipment akzeptiert der Käufer unsere AGB s.

 Betriebsstörung

Vom Lieferanten nicht zu vertretende Betriebsstörungen (höhere Gewalt, Streik, Feuer, Naturkatastrophen usw.) entbinden von jeder Lieferungs- und Schadenersatzpflicht.

 Bestellung/ Lieferung

Die Bestellungen werden in der Geschäftszeit von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr entgegengenommen. Bestellungen für den Folgetag sind bis spätestens 14.00 Uhr zu übermitteln.

Unsere Lieferungen verstehen sich frei Parterre, im Umkreis von 15 km ab einen Warenwert netto (ohne Leergut) von 150,00 € pro Anlieferung und Rechnungslegung und bei einem Umkreis über 15km ab einem Warenwert netto (ohne Leergut) ab 250,00 € nach der ersten verschließbaren Tür. Die Lieferung umfasst den Hin- Transport des Vollgutes und den Rücktransport des Leergutes.

Zur genauen Übersicht der Ware, stellen wir die gesamten Getränke an einen dafür von Ihnen uns zugewiesenen Platz.

Bei einer Bestellmenge unter oben angegebenen Warenwert wird ein Mindermengenzuschlag berechnet.

Die Lieferung erfolgt, vorbehaltlich einer rechtzeitigen Bestellung, entsprechend dem Tourenplan in der Geschäftszeit von Montag – Freitag.

Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort oder außerhalb der Geschäftszeit oder außerhalb des Tourenplans, berechnen wir eine Transportpauschale. Dies gilt auch für Rückholungen von Ware und Leergut.

Bei Abholungen von Ware ab unserem Lager, reisen Voll- und Leergut bei Hin- und Rücktransport auf Gefahr des Kunden.

 Festlieferung

Diese Preise lt. Angebotsliste für das Festzelt und das das Mietequipment sind gültig in Verbindung mit der Lieferung von Getränken für die benannte Veranstaltung. Bei der Leihe von Mietequipment/ Festzelten ohne Abnahme von Getränken, erfolgt ein Aufschlag auf die angebotenen Preise.

Die Getränke für die Festlichkeiten können auf Kommissionsbasis geliefert werden.  Für entstandene Aufwendungen bei der Rücksortierung des Vollgutes berechnen wir dem Kunden einen Logistikaufschlag.

 Gewährleistung

Mängelrügen des Kunden sind uns innerhalb nach 3 Tagen ab Lieferdatum anzuzeigen, um uns die Möglichkeit zu geben, die Berechtigung der Mängel an „Ort und Stelle“ zu prüfen. Für Schäden oder Mängel an Getränken die durch den Kunden entstehen haften wir nicht. Ebenso haften wir nicht für Schäden/Mängel an Getränken, die aufgrund unzureichender Lagerbedingungen des Kunden auftreten. Den Kunden ist bekannt, dass alle ihm gelieferten Getränke frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert bzw. transportiert werden müssen.

Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

Wir haben Sachmängel der Liefergegenstände, welche wir von Dritten beziehen und unverändert an den Kunden weiterliefern, nicht zu vertreten.

 Preise

Die Lieferung erfolgt zu den Preisen lt. Tagespreisliste für Getränke, Weine, Spirituosen und Mietequipment. Treten Änderungen der Preise in Kraft wird der Kunde durch uns telefonisch oder per E-Mail informiert. Die Preise sind Nettopreise zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Es gelten die üblichen Pfandsätze.

 Zahlungsbedingungen

Tagesfaktura- Überweisung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug. Zahlung durch Überweisung, Bankabbuchung oder Scheck gelten erst dann als erfolgt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können. Zahlt der Kunde nicht termingerecht, so berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8% ab dem Fälligkeitstag der Rechnung. Übersteigen die gesamten Forderungen des Kunden einen Wert von 1.500 Euro ODER die offenen Posten überschreiten eine Fälligkeitszeit von mehr als 90 Tagen, wird nur noch gegen sofortige Barzahlung geliefert. Sind unsere offenen Forderungen bis zur Fälligkeit der 3. Mahnung nicht beglichen, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Die Kosten hierfür übernimmt der Schuldner. Bei Neukunden erheben wir eine Anzahlung des Rechnungsbetrages von 50% bei Erstlieferung der Ware.

Leergut

Das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut insbesondere Fässer, Kästen, Flaschen und Paletten werden dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Der Kunde erwirbt auch bei Hinterlegung von Pfand kein Eigentum daran und ist verpflichtet, es vor Verlust und Schaden jeglicher Art zu schützen und auf Verlangen vollzählig in einem guten gebrauchsfähigen Zustand zurückzugeben. Wir berechnen die gültigen Pfandbeträge für das Leergut, diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten nicht als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen. Die mengen- und qualitätsmäßige Feststellung des Leergutes erfolgt durch zählen und prüfen bei Lieferung. Die dem Kunden zugestellten Lieferscheine gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 3 Tagen Einwände erhebt. Leergut wird im angemessenen Umfang durch das Fahrpersonal zurückgenommen. Gibt der Abnehmer eine in Relation zur gesamten Lieferbeziehung unangemessene größere Menge Leergut zurück, als er bezogen hat, so sind wir nicht zur gesamten Leergutrücknahme verpflichtet.

 Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an uns erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.

Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises bzw. Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zu-rückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

Datenspeicherung:

Wir sind berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers zu verwerten und zu speichern. Der Käufer erhält hiermit Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden.

 Salvatorische Klausel/ Gerichtsstand

Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform.

Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner ist der Sitz der Firma GGH Karl Gerlach. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht für den (Haupt-) Sitz unseres Unternehmens vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Künftige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingungen werden dem Kunden spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten